Melanie Müller wegen Hit­ler­grußes ver­ur­teilt

23.08.2024

Green Fern

Das Amtsgericht Leipzig verurteilte die Schlagersängerin Melanie Müller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe. Nach zwei Verhandlungstagen kam das Gericht zu dem Schluss, dass Müller bei einem Konzert im September 2022 bewusst mehrfach den Hitlergruß gezeigt hatte. Zudem wurde sie wegen Drogenbesitzes verurteilt, was zu einer Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro führte, also insgesamt 80.000 Euro.

Ein Video, das während des Konzerts aufgenommen wurde, zeigt Müller, wie sie wiederholt ihren rechten Arm durchstreckte, eine Geste, die von einigen Konzertbesuchern nachgeahmt wurde. Müller bestritt jedoch, dass sie NS-Symbolik imitieren wollte und erklärte, dass sie lediglich das Publikum animieren wollte.

Müllers Verteidiger, Adrian Stahl, argumentierte, dass ein durchgestreckter rechter Arm an sich eine neutrale Geste sei, deren Bedeutung vom Kontext abhänge. Die Armbewegung habe sie bereits bei vielen Konzerten in Verbindung mit einem gängigen Schlachtruf verwendet. Zudem betonte er, dass Müller unpolitisch sei und keine rechten Gesinnungen vertrete.

Das Gericht überzeugten diese Argumente jedoch nicht. Der Richter hielt es für erwiesen, dass Müller den Hitlergruß machen wollte und betonte, dass ihre Handbewegungen bei diesem Konzert von ähnlichen Gesten in der Vergangenheit abwichen. Außerdem habe Müller zugelassen, dass das Publikum nach ihren Rufen mit "Heil, Heil, Heil" antwortete, was dreimal während des Auftritts geschah.

Das Strafmaß fiel höher aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert, da das Gericht Müllers Lebensstil als "auffällig luxuriös" einstufte und ihr Einkommen entsprechend schätzte. In der Wohnung der Sängerin wurden zudem geringe Mengen Drogen gefunden, die laut Verteidigung einer Freundin gehörten. Das Gericht glaubte dieser Darstellung jedoch nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn es rechtskräftig wird, wird die Vorstrafe in Müllers Führungszeugnis erscheinen. Es ist unklar, ob die Verteidigung Rechtsmittel einlegen wird.

Das Amtsgericht Leipzig verurteilte die Schlagersängerin Melanie Müller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe. Nach zwei Verhandlungstagen kam das Gericht zu dem Schluss, dass Müller bei einem Konzert im September 2022 bewusst mehrfach den Hitlergruß gezeigt hatte. Zudem wurde sie wegen Drogenbesitzes verurteilt, was zu einer Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro führte, also insgesamt 80.000 Euro.

Ein Video, das während des Konzerts aufgenommen wurde, zeigt Müller, wie sie wiederholt ihren rechten Arm durchstreckte, eine Geste, die von einigen Konzertbesuchern nachgeahmt wurde. Müller bestritt jedoch, dass sie NS-Symbolik imitieren wollte und erklärte, dass sie lediglich das Publikum animieren wollte.

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